GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH - Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971), sowie ein gültiger Impfnachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gem. § 20b Abs. 2 IfSG vorliegen.