GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH - GRN-Klinik Sinsheim
Vor Aufnahme einer Tätigkeit muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971).
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